Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    § 1 Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Frohnert Gebäudeservice („Auftragnehmer") und dem Kunden („Auftraggeber"). Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

    § 2 Vertragsschluss

    Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch mündliche Beauftragung zustande.

    Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

    § 3 Leistungsumfang & Abnahme

    Der Umfang der Reinigung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

    Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich (Textform) begründete Mängel rügt. Danach erlöschen Ansprüche auf kostenlose Nachbesserung für offensichtliche Mängel.

    § 4 Vergütung & Ressourcen

    Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

    Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom sowie abschließbare Lagermöglichkeiten für Material und Geräte unentgeltlich zur Verfügung.

    Kann eine Reinigung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. kein Zutritt), nicht durchgeführt werden, werden 80 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung fällig.

    § 5 Haftung

    Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden sowie auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

    Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

    § 6 Personal-Abwerbeschutz

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis zu 6 Monate nach Ende des Vertrages kein Reinigungspersonal des Auftragnehmers direkt oder indirekt zu beschäftigen. Bei Verstoß wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des Mitarbeiters fällig.

    § 7 Kündigung

    Verträge auf unbestimmte Zeit können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

    Das Recht zur fristlosen Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverstößen (z. B. Zahlungsverzug über 2 Monate) bleibt unberührt.

    § 8 Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers (Schwabach).

    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam (Salvatorische Klausel).

    Stand: April 2026